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Start / Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist keine Kür mehr.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es trifft unter anderem Onlineshops im Endkundengeschäft. Wir prüfen, was bei Ihnen fehlt, und bringen es in Ordnung.

01  Die Lage

Wen es betrifft, und wen nicht.

Das Gesetz setzt eine europäische Richtlinie um. Maßgeblich ist, was Sie anbieten, nicht wie groß Ihre Website ist.

Betroffen sind meist

Onlineshops und Buchungsstrecken für Endkunden, dazu Bankgeschäfte, Personenverkehr und E-Books. Entscheidend ist das Geschäft mit Verbrauchern.

Ausgenommen sind

Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen, also unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Der Maßstab

Geprüft wird gegen die europäische Norm EN 301 549, die im Kern auf den WCAG 2.1 in Stufe AA aufsetzt. Das sind messbare Kriterien, keine Geschmacksfragen.

Wir sind keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind, klären Sie im Zweifel mit Ihrem Anwalt. Was wir sicher können: prüfen, was technisch nicht passt, und es beheben.

02  Befunde

Was in der Praxis fast immer fehlt.

Sechs Punkte, an denen Shops und Websites regelmäßig scheitern. Keiner davon ist teuer, wenn man ihn früh angeht.

KontrastGraue Schrift auf hellem Grund, die unter 4,5 zu 1 liegt. Betrifft oft Preise, Hinweise und Fußzeilen.
TastaturMenüs, Filter und Bestellstrecken, die sich nur mit der Maus bedienen lassen.
FokusKein sichtbarer Rahmen, wenn man sich mit der Tabulatortaste durch die Seite bewegt.
FormulareFelder ohne verknüpfte Beschriftung, Fehler nur in Rot statt im Text erklärt.
BilderLeere oder generische Alternativtexte, gerade bei Produktbildern und Bedienelementen.
BewegungKarussells und Effekte, die sich nicht anhalten lassen und Systemeinstellungen ignorieren.
03  Ablauf

Prüfen, priorisieren, beheben.

Wir arbeiten in derselben Reihenfolge wie bei jedem anderen Projekt: erst hinschauen, dann entscheiden, was sich zuerst lohnt.

Prüfbericht

Wir gehen Ihre wichtigsten Strecken durch, mit Tastatur, mit Vorleseprogramm und mit Messwerkzeugen. Sie bekommen eine Liste, nach Schwere sortiert, mit Fundstelle und Vorschlag.

Was zuerst

Nicht alles ist gleich dringend. Ein unbedienbarer Bestellknopf wiegt schwerer als ein fehlender Alternativtext im Blog. Wir sagen, womit Sie anfangen.

Umsetzung

Wir beheben es im Code, im Shop-System oder im Vorlagensatz. Wenn Ihre Leute das selbst machen wollen, dokumentieren wir es so, dass es umsetzbar ist.

Erklärung und Rückmeldeweg

Zum Schluss die Barrierefreiheitserklärung und ein Weg, über den Nutzer Probleme melden können. Danach bleiben wir dran, so wie bei allem anderen auch.

04  Beleg

Diese Seite hier ist der Beleg.

Wir verlangen nichts, was wir nicht selbst tun. Alles Folgende steckt in der Seite, auf der Sie gerade sind. Probieren Sie es aus.

SprunglinkTabulatortaste drücken: ganz oben erscheint „Zum Inhalt springen“.
Bewegung ausDer Knopf in der Kopfzeile hält alle Animationen an. Die Einstellung bleibt gespeichert.
SystemwunschWer im Betriebssystem weniger Bewegung einstellt, sieht hier von vornherein Standbilder.
KontrastText gegen Grund durchgehend über der AA-Grenze, mit eigener Stufe für erhöhten Kontrast.

Dazu: sichtbarer Fokusrahmen auf jedem Bedienelement, Klickflächen von mindestens 24 Pixeln, beschriftete Formularfelder, echte Alternativtexte an allen inhaltlichen Bildern und ein Dialog, der die Tastatur richtig führt.

Nächster Schritt

Wo stehen Sie gerade?

Schicken Sie uns die Adresse Ihres Shops. Wir schauen kurz drauf und sagen Ihnen, ob es dringend ist oder ob Sie ruhig schlafen können.